Unsere Leistungen

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

SCHADENGUTACHTEN FÜR FREMDVERSCHULDETE SCHÄDEN

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erlitten haben und selbst dafür keine Mitschuld tragen, werden Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen. Dabei müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Wir stehen Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug gerne zu Verfügung. Das Gutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, zudem wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Das Gutachten ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Dabei beziehen sich unsere Gutachten ausschließlich auf die Schäden am Fahrzeug.

Für weitere Schadenersatzansprüche wie z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen. Wir sind nicht befugt, für die Geltendmachung solcher Ansprüche tätig zu werden.

FIKTIVE ABRECHNUNG
GEMÄß GUTACHTEN

Bei einem KFZ-Haftpflichtschaden befindet sich Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall „noch“ in verkehrssicherem Zustand. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen, auch wenn das KFZ vorerst nicht repariert wird.

Durch unser Unfallgutachten erfahren Sie die exakte Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug sowie die eventuelle Wertminderung.

Die Kosten für das Unfallgutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren. In diesem Fall sollte unbedingt eine Reparaturbestätigung angefertigt werden. Wir erstellen Ihnen die Reparaturbestätigung kostenlos zum Haftpflicht-KFZ-Gutachten.

 

 

 

KASKOGUTACHTEN

Teil- und Vollkaskoschäden umfassen Unfallschäden wie beispielsweise:

  • selbstverschuldete Unfälle
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Wildtieren, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

Im Kaskoschadenfall wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Ihre Versicherung ist in diesem Fall weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen ihre Anweisungen befolgen. 

Die Übernahme der Kosten für ein KFZ-Gutachten müssen Sie im Kaskoschadenfall vorab mit der Versicherung abstimmen. 

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den KFZ-Gutachter bzw. -Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen KFZ-Gutachter bzw. -Sachverständigen. An dieser Stelle haben wir die Möglichkeit, das KFZ-Gutachten Ihrer Versicherung zu prüfen.

 

WERTGUTACHTEN FÜR VERSCHIEDENE BEREICHE

Durch eine Bewertung des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswert (§ 9 BGB), der Händlereinkaufs- oder der Verkaufswert ermittelt. 

Gerade beim An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ist es von großem Vorteil, den aktuellen Wert des Fahrzeugs zu kennen.

Wir bewerten Ihr Fahrzeug nach allen Faktoren, die Einfluss auf den Wert haben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Fahrzeugalter, Pflege- und Erhaltungszustand, eventuelle Unfallschäden, Laufleistung, und Anzahl der Vorbesitzer. Dabei wird die regionale Marktlage berücksichtigt. Wir analysieren die relevanten Kriterien, um eine exakte KFZ-Bewertung zu erstellen.

Ach ermitteln wir gerne für Sie den marktgerechten Wert, welchen Sie z.B. zur Finanzierung, zur Endabrechnung eines Fahrzeug-Leasing-Vertrages oder für das Finanzamt benötigen.

Wir arbeiten mit verschiedenen Bewerungssystemen wie z.B. DAT, Schwacke und Audatex. So herhalten Sie eine marktorientierte Fahrzeugbewertung auf aktuellstem Stand.

CLASSIC OLDTIMER GUTACHTEN

Eine besondere Form der Wertgutachten stellt das Classic Oldtimer-Gutachten da. Wir erstellen für Sie Gutachten für die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen und Baujahre:

  • Oldtimer
  • Youngtimer
  • Zweiräder
  • Schadengutachten
  • Kurzgutachten für die Einstufung bei Versicherungen
  • Kaufberatung
  • Vorkriegsfahrzeuge
  • Sonderfahrzeuge

Oldtimer Kurzbewertung

Die Kurzbewertung für Oldtimer ist eine Taxierung und besteht aus einem Deckblatt, zwei Auftragsblättern und sechs Fotos (Instrumententafel, Übersichten, Motorraum, Innenraum, Typenschild), Sie soll der Versicherung den aktuellen Zustand wiedergeben und somit auch die dafür notwendige Versicherungssumme. Diese Form von Einwertung wird in einer Mappe gebunden, die auf der Innenseite die Zustandserklärungen beinhaltet. Je nach Versicherung für Fahrzeuge wird zwischen einem Fahrzeugwert von 25.000 € bis 50.000 € eine Kurztaxierung anerkannt.

Ausführliche Bewertung für Oldtimer

Eine ausführliche Oldtimerbewertung wird auf Basis einer Kurzbewertung erstellt. Hierbei werden zusätzlich Ausstattungsmerkmale und sonstige Faktoren, die auf den Wert Einfluss haben, als Ergänzung zur Taxierungsurkunde beigelegt.

Oldtimergutachten

Hier werden ganz genau die einzelnen KFZ-Baugruppen, deren Zustand und Komponenten beschrieben sowie dazu Stellung bezogen. Zusätzlich wird eine Probefahrt mit Ihrem Oldtimer durchgeführt. Anschließende erfolgt eine Inspektion in einem unserer KFZ-Partner-Prüfzentren.

GUTACHTEN ZUR BEWEISSICHERUNG

Wir erstellen für Sie auch technische KFZ- Gutachten. Sie dokumentieren Schadenszusammenhänge wie beispielsweise:

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf
  • Prüfung von Reparaturausführungen

In der Regel werden die Kosten der Gutachten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Technische Beweissicherung in Form eines KFZ-Gutachtens dient Gerichten und Anwälten oft maßgeblich bei der Klärung und Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit.

Durch ein technisches Gutachten kann gegeben falls aufgezeigt werden, inwiefern diese Schäden entstanden sind z.B. Materialermüdungen bzw. –Brüchen. Es können Angaben zum Umfang und Schadensursache, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Parameter aufgezeigt werden.

Oft wird diese Art von KFZ-Gutachten benötigt, wenn z.B. bei einem Gebrauchtwagen Vorschäden festgestellt werden, welche beim Kauf nicht offenbart wurden oder eine Instandsetzung nicht fachgerecht ausgearbeitet wurde. In diesen Fällen ermitteln wir, ob z.B. ein Schaden vor oder nach der Reparatur entstanden ist.

Beweissicherungsgutachten helfen Ihnen u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, wenn Sie den Verdacht auf eine fehlerhafte Werkstattreparatur haben oder Zweifel haben bei einem Gebrauchtwagenkauf an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des Fahrzeuges (Laufleistung des Fahrzeuges, verdecktem Unfallschaden oder einer beim Kauf nicht genannten gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges).

 

Geschäftszeiten

Sie können uns jederzeit per E-Mail oder mittels Kontaktformular (auf der Seite "Kontakt") erreichen. 

  • Mo – Fr
    • 08:00 – 20:00
  • Samstag
    • 08:00 – 17:00
  • Sonntag
    • Geschlossen

Nach Vereinbarung sind wir auch Sonntags für Sie da.

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